Gebühren und Kostenübernahme

Allgemeines
Die Osteopathie ist keine Kassenleistung und wird von den Kassen meistens nicht erstattet.
Fragen Sie vor einer Behandlung bei Ihrer Kasse nach den Bedingungen und Voraussetzungen für eine evtl. Kostenbeteiligung. Für eine Abklärung bei der zuständigen Krankenkasse kann ich Ihnen gegebenenfalls vorab Informationen geben. Einige Krankenkassen bezuschussen die Osteopathie nur, wenn Sie einen Arzt oder Heilpraktiker aufsuchen.


  • Die Behandlungskosten werden vor Ort in der Praxis in bar entrichtet.
  • Eine Behandlungseinheit kostet aktuell 95,- Euro, ab dem 01.01.2027 erhöhen wir auf 100,- Euro.
  • Eine Behandlungseinheit dauert ca. 40-45min.
  • Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen.
  • Nicht abgesagte Termine werden mit 50% in Rechnung gestellt.